Veranstaltungswirtschaft - Veränderung der Kurzarbeit gefährdet akut 1,1 Mio. Jobs

Die Kurzarbeitergeldverlängerungsverordnung der neuen Regierung führt zu weiteren Gehaltseinbrüchen. Kurzarbeitergeld bis zu 87 Prozent muss beibehalten werden. Die Sozialversicherungsbeiträge müssen weiter voll erstattet werden. Der Branche droht ein finanzielles und personelles Ausbluten. Schon 55 Prozent der Beschäftigten sind abgewandert.

Es herrscht faktisch Dauer-Lockdown. Für den Bevölkerungsschutz in Deutschland erbringt die Veranstaltungswirtschaft seit über 21 Monaten das größte wirtschaftliche Sonderopfer. Eine Weltspitzenbranche geht unter. Vor der Pandemie noch Top 3 weltweit erwirtschaftete sie 81 Milliarden Euro Kernumsatz sowie 130 Milliarden Euro indirekte Umsätze. Sie garantierte die Erwerbstätigkeit für 1,1 Millionen Menschen in über 240.000 Unternehmen. Rund 2 Millionen Arbeitsplätze sind direkt und indirekt von der stark durch klein- und mittelständische Betriebe geprägte Branche abhängig. Sie umfasst wirtschaftsbezogene Veranstaltungen wie Messen und Kongresse ebenso wie kulturelle Anlässe, Volksfeste, soziale Veranstaltungen wie Spendengalas, private Anlässe und Sportwettkämpfe.

Um den Fortbestand der vielfältigen Unternehmen und die globale Führungsposition des Sektors zu sichern, sind verlässliche politische Leitplanken zwingend notwendig. So war das Kurzarbeitergeld einer der wichtigsten Rettungsanker für das Überleben des Industriezweiges. Mit der jetzt geplanten Kurzarbeitergeldverlängerungsverordnung und der darin enthaltenen Regelung, dassnur noch die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge erstattet werden soll, wird den Betrieben eine zusätzliche Belastung aufgebürdet, obwohl sie schon unter horrenden Umsatzeinbrüchen und Stornierungen leiden.

„Es war schon enttäuschend, dass die neue Regierung die hart getroffene Veranstaltungswirtschaft mit keinem Wort im Koalitionsvertrag erwähnt. Jetzt geht es nicht mehr nur um das Überleben einzelner Betriebe oder Soloselbständiger. Nun ist die Gesamtheit der Jobs akut gefährdet. Hinter jedem Erwerbstätigen stehen etliche Existenzen. Die neue Kurzarbeitergeldverlängerungsverordnung muss die unverschuldete Notsituation der Veranstaltungswirtschaft berücksichtigen. Die Sozialversicherungsbeiträge müssen in vollem Maße erstattet und die erhöhten Kurzarbeitsgeld Sätze von bis zu 87 Prozent beibehalten werden. Mitarbeitern muss steuer- und sozialversicherungsfrei das Aufstocken möglich bleiben. Es droht ansonsten ein finanzielles und personelles Ausbluten der Betriebe, da immer mehr Mitarbeiter gezwungen sind, der Veranstaltungswirtschaft den Rücken zu kehren“ betont Christian Eichenberger, Vertreter der Bundeskonferenz Veranstaltungswirtschaft und im Vorstand von fwd: Bundesvereinigung Veranstaltungswirtschaft.

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